Platzordnung

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Die Platzordnung des IRJGV Ortsgruppe Esterwegen

 
1. Zutritt haben nur Hunde, deren gültiger Impfschutz vorher durch ihren Besitzer/Führer
nachgewiesen worden ist. Wir verlangen neben einer gültigen Tollwutimpfung gemäß
Tollwutverordnung noch die Schutzimpfungen gegen Parvovirose, Staupe, H.c.c. und Leptospirose;
außerdem empfehlen wir die Impfung gegen „Zwingerhusten“. Für die Welpengruppe gelten
gesonderte Bedingungen. Bei neuen Besuchern und Gästen ist der Zugang
zum Platz zunächst mit dem/der verantwortlichen Ausbildungsleiter/in zu klären.
 
2. Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Halter für seinen Hund im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Hunde(halter)haftpflichtversicherung wird daher verlangt.
 
3. Die Ausbilder handeln im Auftrag der Gruppenvorsitzenden. Ihren Anweisungen ist Folge zu
leisten, insbesondere bei allen Übungsabläufen und außergewöhnlichen Situationen (z.B.
Beißereien). Dies gilt nicht nur auf dem Platz, sondern auch bei Stadtgängen oder Spaziergängen
im Gelände.
 
4. Grundsätzlich sind die Hunde auf dem Platz angeleint zu führen. Freies Laufen bzw. Spielphasen werden von der Ausbildungsleitung angekündigt. Dabei hat jeder Hundeführer/Besitzer auf seinen Hund zu achten und ggf. einzugreifen, wenn der Hund unerwünschtes Verhalten zeigt.
 
5. Wenn Hunde auf dem Platz Kot absetzen, ist dieser umgehend zu entfernen. Dafür stehen Schaufeln bereit. 
Wir bitten auch darum, Zigarettenkippen stets in den Aschenbechern zu entsorgen und nicht auf
dem Boden.
 
6. Es sind keine anderen Hunde ohne Einverständnis der Besitzer zu füttern (Sie wollen ja auch
nicht, dass ihr Hund zu jedem Fremden läuft, weil er denkt, da gibt es was zu futtern).
7. Das Urinieren von Rüden an Gegenstände wie Markierungshütchen sollte unter allen Umständen vermieden werden, zumal dadurch entsprechende Folgehandlungen anderer Rüden ausgelöst werden.
 
8. Läufige Hündinnen haben keinen Zutritt zum Platz; dies gilt für die Dauer der Läufigkeit und die nachfolgende Zeit, solange die Hündin noch attraktiv für Rüden ist.
 
9. Erkrankte Hunde haben keinen Zutritt zum Platz, wenn sie dadurch eine Gefahr für andere
darstellen oder der Besuch der Gruppen für sie selbst eine zu große Belastung ist.
 
10. Die Platzanlage mit den dazu gehörigen Materialen soll allen Benutzern möglichst gute
Bedingungen für ihr Vorhaben bieten, Daher sind alle gleichermaßen aufgerufen,
verantwortungsvoll und pfleglich mit diesem „Besitz auf Zeit“ umzugehen.
 
11. Für die Dauer des Platzaufenthaltes erkennt jeder Benutzer/Besucher diese Platzordnung an.
Bei groben Verstößen behält sich der/die Gruppenvorsitzende oder sein/ihr Beauftragte(r)
entsprechende Gegenmaßnahmen vor.
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